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Diplomarbeit |
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13 Förderungen, Verhinderungspolitik der
EVU |
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Diese Zusammenstellung
von Fördermittel stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
da sonst alle Gemeinden, Städte, Länder, private Vereine
etc. Angeschrieben werden müßten, und dies den Rahmen
der Arbeit sprengen würde.
Vor jedem Auftrag zum Kauf, oder Bindung an ein Angebot,
sollte der Käufer sich über die Möglichkeit einer
Förderung seines Projektes erkundigen.
Wenn schon einmal Fakten geschaffen worden sind, ist eine Förderung
im Nachhinein nicht mehr möglich.
Wenn Sie den neuesten Stand der Förderungen für WKA und
Solaranlagen einsehen wollen, empfehle ich die Internetseite der
Uni Münster: http://www.iwr.de .
Förderungen werden unterteilt nach:
- Förderungen des Bundes
- Förderungen der Länder
- Förderungen der Städte, Kommunen, EVU
- Sonstige Fördermöglichkeiten
Manche Projekte werden nur durch
eine Förderung wirtschaftlich. Bei der gegenwärtigen Lage
(Mitte 1996) der staatlichen Mittel zur Förderung von regenerativen
Energien steht es nicht gut um eine Bewilligung eines Förderantrages.
Die meisten Fördermittel sind bereits aufgebraucht.
13.1 Förderungen für Windkraftanlagen
Förderungen für WKA werden wahrscheinlich in nächster
Zeit eingestellt werden, da diese Art der Energieversorgung es bereits
geschafft hat durch Förderungen und Forschung eine Serienreife
zu erreichen und im wirtschaftlich rentablen Bereich angelangt ist.
Förderungen des Bundes: [1]
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| Förderung:
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Antragstelle:
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Der Bund fördert ab 1996 die Einzelanlage mit
200.- DM/KW, max. 100.00.- DM pro Anlage.
Zuschuß für Windpark (gemeinsamer Antrag
aller Antragsteller) von 200.- DM/kW, max. 300.000.- DM
Ansprechpartner:
Herr Hager: 06196/404-306
Herr Kratsch: 06196/404-308
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Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer
Energien
Bundesamt für Wirtschaft (BAW)
Frankfurter Str. 29-31,
65760 Eschborn
Tel.: 06196/404-0,
Fax.: 06196/94226
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Grundsatz/Voraussetzungen:
- WKA - Einzelanlage ab einer Nennleistung von 450 kW und
bis zu 2MW
- mittlere Windgeschwindigkeit in 10 m Höhe bis zu 4,5
m/s
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Förderungen der Länder: [2]
Baden-Württemberg:
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| Förderung:
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Antragstelle:
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Zuschuß in Höhe von maximal 25% der förderfähigen Investitionsvorhaben
Oder:
Zuschuß von maximal 40% der förderfähigen
Investitionsvorhaben
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Landesgewerbeamt Informationszentrum für Energiefragen
Willi - Bleicher - Straße 19,70174 Stuttgart
Ansprechpartner: Herr Lutz
Tel.: 0711/123 - 2569,
Fax.: 0711/123 - 2694
Oder:
Demonstrationsförderung Antragstellung bei:
Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand
und Technologie Baden - Württemberg
Referat 53
Postfach 103451, 70029 Stuttgart
Theodor - Heuss - Straße 4
Tel.: 0711/123 - 0 ,
Fax.: 0711/123 - 2126
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Allgemeine
Energieberatung:
Energieagentur Baden-Württemberg
Grießbachstr. 10, 76185 Karlsruhe
Tel.: 0721/984710, Fax.: 0721/9847120
Leitung: H. Dr. Jank
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Bayern:
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| Förderung:
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Antragstelle:
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max. 10% der Investitionskosten
pro Windpark nur eine WKA
nur Demostrationsprojekte, keine Breitenförderung
Ansprechpartner:
Herr Dr. Mack
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Innovationsberatungsstelle Südbayern (IBS) c/o Bayerisches
Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie
Prinzregentenstr. 28, 80538 München
Tel.: 089/2162-2784
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Berlin:
Allgemeine Energieberatung:
Berliner Energieagentur GmbH
Rudower Chaussee 5, 12489 Berlin
Tel.: 030/692296-0
Brandenburg:
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| Förderung:
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Antragstelle:
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Zuschuß von max. 25% der Investitionskosten
Investitionsbank des Landes Brandenburg
Referat 502
Postfach 900261
14438 Potsdam
Tel.: 0331/6457-549
Ansprechpartnerin: Frau Helmke
Demonstrationsförderung - im Einzelfall möglich
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Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie des
Landes Brandenburg Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 8a), 14473
Potsdam
Tel.: 0331/866-1702, Fax.:0331/8661-730 Ansprechpartner:
Herr Krahl, Herr Möller
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Allgemeine Energieberatung:
Brandenburgische Energiespar-Agentur GmbH
Feuerbachstraße 24-25, 14471 Potsdam
Tel.: 0331/964502, Fax.: 0331/964592
Leitung: H. Dr. Wagener-Lohse
Bremen:
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| Förderung:
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Antragstelle:
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Zuschuß in Höhe von max. 33,33% der Investitionssumme
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Der Senator für Umweltschutz und Stadtentwicklung - Energieleitstelle
- Hanseatenhof 5, 28195 Bremen Ansprechpartner: Herr Dr. Kirchner
Tel.: 0421/361-10854,
Fax.: 0421/361-10875
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Hamburg:
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| Förderung:
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Antragstelle:
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Zuschuß von max. 15% der Investitionskosten
in Verbindung mit einer Förderung des Bundes max. 5%
der förderfähigen Kosten
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Umweltbehörde, Energieabteilung
Billstraße 84 20539 Hamburg
Tel.: 040/7880-2768,
Fax.: 040/7880-3439
Ansprechpartner: Herr Falke
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Allgemeine Energieberatung:
Norddeutsche Energieagentur
Heidekampsweg 101, 20097 Hamburg
Tel.: 040/231806, Fax.: 040/2369336
Leitung: Herr Henke
Hessen:
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| Förderung:
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Antragsstelle
Breitenförderung: |
Zuschuß in Höhe von 30% der förderfähigen Ausgaben
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Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie und Bundesangelegenheiten
Mainzer Straße 80, 65189 Wiesbaden Ansprechpartner: Herr Hoffmann,
Tel.: 0611/815-1650
Herr Dr. Ahn,
Tel.: 0611/815-1654
Fax.: 0611/815-1941
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| Antragstg.
Demonstrationsförderung: |
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Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie und Bundesangelegenheiten
Ansprechpartner: Herr Hoffmann,
Tel.: 0611/815-1650
Herr Dr. Ahn, Tel.: 0611/815-1654
Fax.: 0611/815-1941
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Allgemeine Energieberatung:
Hessen - Energie
Mainzer Str. 98-102, 65189 Wiesbaden
Tel.: 0611/74623-0, Fax.: 0611/718224
Leitung: H. Königsstein
Mecklenburg-Vorpommern:
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| Förderung:
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Antragsstelle
Breitenförderung: |
Zuschuß von max.17% der förderfähigen Kosten
richtet sich nach Parametern für Schall, Leistung und
Netzverträglichkeit der WKA.
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Das Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Referat 420
J.-Stelling-Straße 14, 19084 Schwerin
Tel.: 0385/588-5422,
Fax.: 0385/588-5862
Ansprechpartnerin: Frau Rudolph
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| Förderung: |
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Antragstg.
Demonstrationsförderung: |
Zuschuß von bis zu 40% der förderfähigen
Kosten
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Der Wirtschaftsminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Referat 420
J.-Stelling-Straße 14 19048 Schwerin |
Niedersachsen:
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| Förderung:
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Antragstelle:
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Zur Zeit keine Förderung möglich, wegen leerer Staatskasse
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Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Technologie
und Verkehr Postfach 101, 30001 Hannover
Tel.: 0511-120-6478,
Fax.: 0511-120-6427
Ansprechpartner: Herr Günzel
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Allgemeine Energieberatung:
Niedersächsische Energieagentur
Rühmerskorffstr. 1, 30163 Hannover
Tel.: 0511/96529-0, Fax.: 0511/9652999
Leitung: Herr Kohler
Nordrhein-Westfalen:
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| Förderung:
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Antragsstelle
Breitenförderung: |
Zuschuß in Höhe von 100 DM/m² Rotorkreisfläche für
Investitionsvorhaben bis zu 1 Mio. DM
Zuschuß in Höhe von 120 DM/m² Rotorkreisfläche wenn
ein Gutachten eines unabhängigen Instituts nachweist, daß
der immissionsrelevante Schalleistungspegel der Windkraftanlage
< =98 dB(A) beträgt
Zinsgünstiges Darlehen für Investitionsvorhaben über
1 Mio. DM
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Ministerium für Bauen und Wohnen, MBW) Landesinstitut für
Bauwesen und Stadtentwicklung Außenstelle Dortmund Ruhrallee
3, 44135 Dortmund
Ansprechpartnerin: Frau Drewes
Tel.: 0231/5415-301,
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| Antragstg.
Demonstrationsförderung: |
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(Ministerium für Wirtschaft,
Mittelstand, Technologie und Verkehr, MWMTV) KFA-Jülich,
52425 Jülich
Ansprechpartner: Herr Hardacker
Tel.: 02461/690-602, Fax.: 02461/690-610
Bewilligungsbehörde
Landesoberbergamt NRW
Goebenstr. 25, 44135 Dortmund
Ansprechpartner: Herr Borchers
Tel.: 0231/5410-242, Fax.: 0231/529410
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Allgemeine Energieberatung:
Energieagentur Nordrhein-Westfalen
Merianstr. 32, 42103 Wuppertal
Tel.: 0202/245520, Fax.: 0202/2455230
Leitung: Dr. Hüttenhölscher
Rheinland-Pfalz:
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| Förderung: |
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Antragsstelle
Breitenförderung: |
WKA <= 300kW: Zuschuß von 20% der Investitions- und
Planungskosten
WKA > 300kW: Zuschuß von 20% der Investitionskosten,
auszahlbar in fünf gleichen Jahresraten
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Ministerium für Wirtschaft und Verkehr Bahnhofstr. 4, 55116
Mainz Ansprechpartner: Herr Pörsch
Tel.: 06131/162-115
Herr Nickels Tel.: 06131/162-110
Fax.: 06131/162-207
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Saarland:
Antragstelle:
Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr
Hardenbergstr. 8, 66119 Saarbrücken
Tel.: 0681/501-4247, Fax.: 0681/501-4521
Ansprechpartner: Herr Simon
Allgemeine Energieberatung:
Energieagentur des Saarlandes
Altenkesseler Straße 17, 66115 Saarbrücken
Tel.: 0681/7931-170, Fax.: 0681/7931-171
Leitung: Dr. Brand
Sachsen:
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| Förderung: |
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Antragsstelle
Breitenförderung: |
Förderung von Windkraftanlagen mit einer installierten
Leistung von mehr als 100 kW
Zuschuß in Höhe von 200 DM je kW installierter Leistung
Begrenzung der Zuschußhöhe: Einzelanlagen: 100 000
DM mehrere Anlagen (ein Antragssteller): 200 000 DM Windpark
(mehrere Antragssteller): 300 000 DM
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Forschungszentrum Rossendorf e.V. Projektträger Energie PF
510119, 01314 Dresden
Ansprechpartner: Herr Dr. Zeisberg
Tel.: 0351/260-2034,
Fax.:0351/260-3486
Förderung Windenergie
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| Förderung: |
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Antragstg.
Demonstrationsförderung: |
30 %der förderfähigen Investitions-
ausgaben
Begrenzung: 100 000 DM
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Forschungszentrum Rossendorf
Projektträger Energie PF 510119, 01314 Dresden
Ansprechpartner: Herr Dr. Zeisberg |
Sachsen-Anhalt:
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| Förderung: |
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Antragstg.
Demonstrationsförderung: |
Zuschuß von bis zu 30% der zuwendungsfähigen
Kosten
max. 3000,-DM pro kW installierter Leistung
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Regierungspräsidium Dessau Dezernat 33 Bauhofstraße 27 06842
Dessau
Tel.: 0340/6506-876
Fax.: 0340/6506-877
Ansprechpartner: Herr Preibisch
Regierungspräsidium Halle Dezernat 33 Willy-Lohmann-Staße
7 06114 Halle/Saale Tel.: 0345/514-1542
Fax.: 0345/514-1455
Ansprechpartnerin: Frau Rauchstein
Regierungspräsidium Magdeburg Dezernat 33 Olivenstedter Straße
1 39108 Magdeburg Tel.: 0391/567-2346
Fax.: 0391/567-2695
Ansprechpartner: Herr Trolldenier
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| Förderung: |
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Antragstg.
Demonstrationsförderung: |
Zuschuß von bis zu 50% für Personalausgaben und Beratungsleistungen
Zuschuß von bis zu 25% für Planungs- und Investitionsausgaben
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Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes
Sachsen-Anhalt Pfälzer Straße 39106 Magdeburg
Tel.: 0391/567-3436,
Fax.:0391/567-3366
Ansprechpartner: Herr Walter |
Allgemeine Energieberatung:
Energieagentur Sachsen-Anhalt
Schillerstr. 19, 39108 Magdeburg
Tel.: 0391-73772-12, Fax.: 0391-73772-23
Leitung: Herr Kempmann
Schleswig-Holstein:
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| Förderung: |
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Antragsstelle
Breitenförderung: |
Zuschuß von maximal 17% der förderfähigen Investitionskosten,
Förderhöhe richtet sich nach Leistung, Schallimission und
Netzverträglichkeit der WKA
Zinszuschuß von 50% der förderfähigen Investitionskosten
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Investitionsbank Schleswig-Holstein Organisationsstelle WING
Dänische Straße 3-9 24103 Kiel
Ansprechpartner: Herr Markward
Tel.: 0431/9805-920,
Fax.: 0431/9805-950
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| Demonstrationsförderung: |
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Antragstelle:
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Zuschuß von 30% der förderfähigen Investitionskosten
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Investitionsbank Schleswig-Holstein Organisationsstelle WING
Dänische Straße 3-9 24103 Kiel
Ansprechpartner: Herr Markward
Tel.: 0431/9805-920,
Fax.:0431/9805-950 |
Allgemeine Energieberatung:
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Organisationsstelle WING
Dänische Straße 3-9
24103 Kiel
Ansprechpartner: Herr Markward
Tel.: 0431/9805-920, Fax.:0431/9805-950
Thüringen: [3]
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| Breitenförderung:
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Antragstelle:
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400 DM Zuschuß je kW installierter Leistung
Förderhöchstbetrag: 200.000 DM bei Einzelanlagen und
300.000 DM bei mehreren Anlagen an einem Standort
Bewilligungsbehörde:
Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur Haarbergstr.
61, 99097 Erfurt
Ansprechpartner: Herr Allendorf
Tel.: 0361-342-1442
Fax.: 0361-342-1409
|
|
Thüringer Aufbaubank Energie und Technologieförderung Postfach
129 Ansprechpartner: Herr Paatz
Tel.: 0361-7447-141
Fax.: 0361-7447-231
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| Demonstrationsförderung: |
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Antragstelle:
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Zuschuß von bis zu 35% der zuwendungsfähigen
Kosten
Höchstbetrag: 300.000 DM
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Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur Haarbergstr.
61, 99097 Erfurt Ansprechpartner: Herr Allendorf
Tel.: 0361-342-1442
Fax.: 0361-342-1409 |
Allgemeine Energieberatung:
Arbeitskreis Energieberatung Thüringen
c/o Geschäftsstelle an der HAB Weimar
Geschwister-Scholl-Straße 8
99421 Weimar
Ansprechpartner: Herr Bartscherer
Tel.:03643/552148
Fax.:03643/552149
Landesfachverband Energieberatung Thüringen e.V.
Eisenacher Straße 10
36452 Kaltennordheim
Ansprechpartner: Herr Dr. Markert
Tel.: 03621/80001
Fax.: 03621/80001
Förderungen der Städte, Kommunen,
EVU:
Bis jetzt noch keine Förderungen bekannt.
Sonstige Fördermöglichkeiten:
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Deutsche Gesellschaft
für Wind-
energie e. V. [4] |
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Antragstelle:
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WKA Beratung zu allen Fragen der Windenergienutzung,
Vertretung von Betreiberinteressen bei Verhandlungen zu Änderungen
der Gesetzgebung, der Netzanbindung und der Genehmigungsverfahren.
Mitgliedsbeitrag: Privatperson 130.-, Studenten 55.-,
Firmen 350.-, WKA-Betreiber 1.- DM/KW jedoch mind. 130.- und
max. 600.- DM.
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Lutherstr.14
30171 Hannover
Tel.: 0511-28 23 63
Fax: 0511-28 23 77
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13.2 Förderungen
für Photovoltaikanlagen
Förderungen des Bundes:
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| Förderung:
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Antragstelle:
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7000.- DM/KWp
Maximal 70.000.- DM
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Bundesamt für Wirtschaft (BAW)
Frankfurter Straße 29-31 65760 Eschborn Tel.: 06196-404-0
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Förderungen der Länder:
Für fehlende Länder schauen Sie bitte in der Internetseite
der Uni Münster nach: http://www.iwr.de
Berlin:[5]
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| Förderung:
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Antragstelle:
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Photovoltaik 70% bei max. Kosten von 23.000.- DM/KWp
zzgl. 2000.- DM/KWp Zuschuß der BEWAG.
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Investitionsbank Berlin
Reichstagsufer 10 10117 Berlin
Tel.: 030/2281-4161
|
Brandenburg: [6]
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| Förderung:
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Antragstelle:
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Photovoltaik bis 5 KWp: 50% darüber 30% bei max. Kosten
von 20.000.- DM/KWp.
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Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie Ref.
43
Heinrich-Mann-Allee 107, 14460 Potsdam
Tel.: 0331/866-1705
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Saarland: [7]
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| Förderung:
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Antragstelle:
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50% der Zuwendungsfähigen Kosten
Höchstens jedoch 7.500.- DM je KWp
Max. 37.500.- DM im Einzelfall
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Sachsen: [8]
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| Förderung:
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Antragstelle:
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10.000.- DM/KWp
Ab sofort (5/96) Begrenzung auf 70% für Private
und 50% für gewerbliche Antragsteller
Maximal 30.000.- DM
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Forschungszentrum Rossendorf e.V. Projektträger „Energie und
Umwelt“
Postfach 510119 01314 Dresden
Tel.: 0351-26034-71
Fax: 0351-26034-86
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Sachsen-Anhalt:
Thüringen: [9]
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| Förderung: |
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Antragstelle:
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8.500.- DM/KWp bis 2 kWp
7.500.- DM/kWp über 2 kWp
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Thüringer Aufbaubank, Energie und Technologieförderung
Postfach 129 99003 Erfurt oder Antragsformulare an der Internetadresse
(siehe unten) herunterladen.
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Förderungen der Städte, Kommunen,
EVU:
Gemeinde Unterhaching:
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| Förderung: |
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Antragstelle:
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8000.- DM/KWp
maximal 2 KWp
nur Netzeinspeisung
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Rathausplatz 7 82008 Unterhaching Ansprechpartner: Frau Kittl
Tel.: 089-6 65 51-216
Fax: 089-66 55 11 66
|
Gemeinde Freising:
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| Förderung: |
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Antragstelle:
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300.- DM je 100 Wp installierte Leistung (3000.- DM
je KWp)
Max. 3000.- DM je Anlage
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Stadt Freising, Umweltamt Obere Hauptstr. 2 85354 Freising
Tel.: 08161-54-215
Fax: 08161-7686
Herr Sieber
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| Förderung: |
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kostendeckende
Vergütung: |
2.- DM je kWh
Laufzeit 10 Jahre
Begrenzt auf 100 kW gesamt |
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Stadtwerke Freising
Tel.: 08161-183-79
Herr Hartl |
Stadt Regensburg:
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| Förderung: |
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Antragstelle:
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20% der Förderfähigen Kosten
mind. 0,5 kWp
max. 3 kWp
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Amt für Städtebauförderung
Postfach 110643 Minoritenweg 8-10
93019 Regensburg
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Hamburgische EW:
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| Förderung: |
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1,80 DM/kWh (1-5 kWp)
1,60 DM/kWh (5-10 kWp)
1,50 DM/kWh (10-50 kWp)
Laufzeit 15 Jahre
Begrenzung auf 3 Jahre, 2 Mio., 300 Anlagen
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Stadtwerke Remscheid:
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| Förderung: |
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2.- DM/kWh
Laufzeit 20 Jahre
Begrenzung 1,5 Jahre, bis 5 Kwp je Anlage, auf 100
kW gesamt
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Stadtwerke Aachen:
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| Förderung: |
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2.- DM/kWh
Laufzeit 20 Jahre
Begrenzung auf 1% des Stromerlöses
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Stadtwerke Hammelburg:
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| Förderung: |
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Kostendeckende Vergütung wird gezahlt
Laufzeit 10 Jahre
Begrenzung auf 15 KW insgesamt
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Gemeindebetriebe Raisdorf:
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| Förderung: |
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2.- DM/kWh
Laufzeit 10 Jahre
Begrenzung auf 20 KW insgesamt
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Stadtwerke Schwäbisch-Hall:
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| Förderung: |
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2.- DM/kWh
Laufzeit 20 Jahre
Begrenzung auf 100 KW insgesamt
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Stadtwerke Soest:
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| Förderung: |
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1,98 DM je kWh
Laufzeit 20 Jahre
Begrenzt auf 125 KW/1996
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Stadtwerke Bonn:
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| Förderung: |
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2.- DM/kWh
Begrenzt auf 580 KW gesamt
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Stadtwerke Fürstenfeldbruck:
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| Förderung: |
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Kostengerechte Vergütung wird gezahlt
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Stadtwerke Gütersloh:
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| Förderung: |
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Kostengerechte Vergütung wird gezahlt
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Stadtwerke Lemgo:
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| Förderung: |
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2.- DM/kWh
Begrenzung auf 100 KW gesamt
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Stadtwerke Elmshorn:
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| Förderung: |
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2.- DM/kWh
Begrenzung auf 10150 KW
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Stadt München:
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| Förderung: |
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Antragstelle:
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2.- DM/kWh
500.- DM je 0,1 kW peak (Netz-gekoppelt, mind. 0,3
kWp)
max. 20 000.- DM je Antragsteller
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SWM Beratungszentrum
Kapellenweg 4-6 80287 München
Tel.: 089-23 61-44 44
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Zusätzlich wollen die Stadtwerke durch
Masseneinkäufe und Kooperation mit der Elektroinnung die Anlagenpreise
senken.
Stadtwerke Marburg:
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| Förderung: |
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0,99 DM/kWh
Landesförderung von 40%
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Stadt Dachau:
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| Förderung: |
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Antragstelle:
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45% der Förderfähigen Kosten
Maximal 6000.- DM
Bis jetzt kein Geldmangel für Förderungen
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Konrad-Adenauer-Str. 2-6 85221 Dachau Tel.: 08131-75-102 (Herr
Engel)
Fax: 08131-75-299
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Stadtwerke Dachau:
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| Förderung: |
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Vergütung des Solarstroms mit 2.- DM/kWh
Voraussetzung: Abnahme des gesamten Stromes durch die
Stadtwerke, und Bezug des eigenen Stromes aus der städtischen
Stromversorgung.
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Dortmunder Verbundunternehmen:
[10]
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| Förderung: |
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Antragstelle:
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Sonnenenergie - Fonds zur Förderung von Demonstrationsvorhaben
im Bereich der erneuerbaren Energien
VEW Kunden können sich ab 50.- DM beteiligen,
VEW bringt 500 000 .- DM Startkapital + doppelte Einzahlmenge.
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VEW Energie AG und Reginalversorger Energie-AG-Mittel-deutschland
(EAM) Kassel Tel: 0130-18 58 80
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Abbildung 13-a zeigt die Städte mit
kostendeckender Vergütung an, leider nicht ganz aktuell: [11]
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Hier eine zusätzliche Aufstellung
vom Rosenheimer Solarförderverein über Kostendeckende
Vergütung (KV) von PV-Anlagen:
Aachen:
Nach einem halben Jahrzehnt von Grabenkämpfen verschiedenster
Art wurde der erste Vertrag zur KV pünktlich zur Sommersonnenwende
dem glücklichen Betreiber zugesendet
Ahaus:
Am 20.11.95 einstimmiger Beschluß des Umweltausschusses zugunsten
von KV, allerdings auf Solarenergie beschränkt. Stadtratsbeschluß
steht noch aus.
Balingen:
Die Stadtwerke, ein Eigenbetrieb der Stadt, haben eine Vorlage erarbeitet,
die die Zahlung von 2,- DM / kWh über zehn Jahre bei gleichzeitiger
Inanspruchnahme der Landesförderung von 35% beinhaltet.
Berlin:
Der Senator für Wirtschaft und Technologie plant KV bis zu
einer kumulierten Gesamtleistung von 5 MW, wobei das Land die Kosten
übernehmen soll. Da der Finanzsenator mehrfach widersprochen
hat, ist noch offen, wie die endgültige Regelung aussehen soll.
Bonn:
KV eingeführt, am 12.7.95 wurden Modellverträge gebilligt.
Anlagen von insgesamt über 580 kW unter Vertrag, von denen
der größte Teil auf eine Mammutanlage von 500 kW (!)
entfällt.
Elektrizitätswerk Braunsbach e.G.:
Genauere Modalitäten über KV müssen noch geklärt
werden, der Antrag auf Strompreiserhöhung um 1% für PV,
Wind und Biogas wird gestellt.
Darmstadt:
Das HEAG-Netz reicht von der bayerischen Grenze bis zum Niederrhein.
Am 31.10.95 hat die Stadtverordnetenversammlung einen positiven
Beschluß gefaßt.
Düsseldorf:
Der Stadtrat hat den Vorstand der Stadtwerke aufgefordert, ein Konzept
für KV zu erarbeiten und dem Aufsichtsrat zur Beschlußfassung
vorzulegen.
Elmshorn:
Bis zu einer Obergrenze von insgesamt 150 kW werden Solaranlagen
mit 2 DM/kWh über 10 Jahre gefördert.
Gießen:
Positive Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung.
Gronau:
Stadtrat hat einstimmig den Aufsichtsrat der Stadtwerke und den
Umweltausschuß beauftragt, einen Vorschlag für KV zu
unterbreiten.
Gütersloh:
Es wird KV gezahlt. Aus Furcht, jemand könne mit KV Gewinne
machen, werden die Anlagen für PV auf 5kW, für Wind auf
150 kW (kein Druckfehler!) begrenzt. Steuervorteile sollen angezeigt
werden.
Haltern:
Umweltausschuß stimmte für KV.
Hamburg:
Seit Juni 95 gibt es in den nächsten 5 Jahren eine kostenorientierte
Vergütung nach Anlagengröße gestaffelt: Anlagen
von 1-5 kW erhalten 1,80 DM/kWh, Anlagen von 5-10 kW 1,60 DM/kWh,
Anlagen von 10-50 kW 1,50 DM/kWh. Aus jeder Kategorie sollen 100
Anlagen 15 Jahre lang gefördert werden. Altanlagenbetreiber
werden mit 27,28 Pf/kWh über 10 Jahre abgespeist. Von einer
Kostendeckung kann keine Rede sein, und auch die für die Hansestadt
lächerlich geringe Anzahl der zu fördernden Anlagen scheint
anzuzeigen, daß ein Erfolg des Programms weder erwartet noch
gewünscht wird.
Hammelburg:
KV wird gezahlt.
Heidelberg:
Nach Beschluß des Finanzausschusses soll ab Januar 96 KV gezahlt
werden.
Herford:
Stadtratsbeschluß zugunsten von KV.
Karlsruhe:
Positiver Beschluß im Werksausschuß.
Krefeld:
Umweltausschuß für KV, Stadtwerkechef strikt dagegen.
Lemgo:
Seit Juli 95 werden 2,00 + 0,17 DM/kWh gezahlt, bei Landesförderung
entsprechend weniger. Die 17 Pf aus dem Stromeinspeisegesetz werden
hier auf die 2 DM aufgeschlagen. Es sollen für insgesamt 2,4
MW Windanlagen und 100 kW Solaranlagen gefördert werden. Die
Stadtwerke haben selbst eine Betreibergemeinschaft gegründet,
die für Lemgoer Bürger 5% Rendite verspricht.
Marburg:
Es werden seit dem 1.6.95 99 Pf/kWh vergütet; das Land Hessen
fördert mit 40% dazu.
Münster:
Die Stadt zahlt zusätzlich zum REN Programm (jetzt ist beim
Land leider wieder auf unbestimmte Zeit kein Geld mehr da, was schlimmer
ist als ein Absetzen des Programms) einen Investitionskostenzuschuß
von 6000 DM pro kW. Leider keine KV.
Neuwied:
Es gibt einen Empfehlungsbeschluß des Stadtrates, die Vergütung
in die Nähe der KV anzuheben.
Nürnberg:
Der Stadtrat hat KV bis zu einer kumulierten Gesamtleistung von
500-600 kW beschlossen, der Aufsichtsrat der Stadtwerke muß
noch zustimmen.
Passau:
Positiver Beschluß des Umwelt- und Energieausschusses.
Pinneberg:
Am 13.9.95 einstimmiger Beschluß der Ratsversammlung für
Vergütung von 2 DM/kWh über 1O Jahre.
Raisdorf:
Es werden 2 DM/kWh über 10 Jahre gezahlt, zunächst auf
20 Anlagen begrenzt. Der kleine Ort hat zur Zeit mit über 9
kW installierter Leistung den vermutlich größten Anteil
an Solarstrom im Netz.
Remscheid:
Seit dem 1.4.95 wird KV gezahlt, für Anlagen bis 5kW muß
erst Landesförderung beantragt werden.
Rosenheim:
Der Rosenheimer Solarförderverein setzt sich aktiv für
KV ein. Schleswig: Nur (!) für Überschußstrom gibt
es 2,- DM/kWh über 10 Jahre.
Schwäbisch Hall:
Seit dem 1.1.95 wird KV gezahlt, allerdings nur für Anlagen
mit einer Einzelleistung von bis zu 3kW (nicht zu umgehen: nur eine
solche Anlage pro Person und Grundstück).
Betreibergemeinschaften sind so leider nicht möglich, auch
für Industriekunden wird die Sache uninteressant.
Soest:
KV (hier: 1,982 DM/kWh) einstimmig im Stadtwerkeausschuß beschlossen.
Im Jahr 95 konnten 10 Anlagen mit je maximal 2kW gefördert
werden, ab Januar 96 soll das Volumen erweitert werden. Die Anlagengröße
ist dann nicht mehr beschränkt.
Stuttgart:
Positiver Entscheid im Umweltausschuß. OB Rommel strikt dagegen.
Ulm:
KV soll entsprechend den Grundsätzen des Landes Baden-Württemberg
gezahlt werden. Zunächst gibt es eine Beschränkung auf
drei Jahre, da dann die Grundsätze überprüft werden.
Das beeinflußt die bis dahin unterschriebenen Verträge
nicht, notfalls wird für diese Anlagen ein Sonderfond eingerichtet.
Wuppertal:
Hier gibt es eine Mischung aus Investitionszuschuß (maximal
17 000 DM / kW) und Einspeisevergütung (56 Pf/ kWh).
Österreich:
Seit dem 29.9.94 wird in Purkersdorf als erster österreichischen
Stadt eine kostendeckende Vergütung von 10 öS/kWh gezahlt.
Schweiz:
In Burgdorf und Steffisburg wird annähernd KV gezahlt.
USA:
In Davis, Arcata und Austin/Teaxs wird über KV nachgedacht.
In Davis liegt ein Antrag auf Zahlung von 50 cents/kWh über
12 Jahre im Natural Resources Council vor, was leider nur einer
Rückerstattung von 80% der Investitionskosten entspricht. Dieser
Antrag muß dann noch den Stadtrat passieren, was sehr positiv
eingeschätzt wird, und schließlich eine Volksabstimmung
Außerdem soll in vielen Staaten die Möglichkeit eingeführt
werden, Stromzähler bei Einspeisung "Rückwärts"
laufen zu lassen.
Sonstige Fördermöglichkeiten:
Fördermöglichkeiten für kommunale Anlagen:
Das Photovoltaik-Programm Sonne im Rathaus soll interessierten Kommunen
bei der Realisierung eigener PV-Anlagen helfen. Die Bayernwerk-Gruppe
stellt den Kommunen ihr fundiertes Photovoltaik-Fachwissen aus früheren
Projekten wie Bürger für Solarstrom und Sonne in der Schule
zur Verfügung. Darüber hinaus erhalten die Kommunen finanzielle
Unterstützung.
Das Bayernwerk bietet den Kommunen in den Versorgungsgebieten seiner
Stromversorgungsunternehmen Energieversorgung Oberfranken AG, Energieversorgung
Ostbayern AG und Überlandwerk Unterfranken AG standardisierte,
netzgekoppelte Photovoltaikbausätze zu einem Preis an, der
deutlich unter dem Marktniveau liegt. Über einen Zeitraum von
5 Jahren ist die Errichtung einer Gesamtleistung an Photovoltaik-Anlagen
in Bayern von ca. 700 bis 900 Kilowatt geplant.
Die Bausätze werden in Größen von 1, 3 und 5 Kilowatt
angeboten. Der Kostenbeitrag der Kommunen liegt bei netto 4.000
DM pro Kilowatt.
Kommunen, die an einer Teilnahme interessiert sind, können
sich direkt bei ihren zuständigen Stromversorgungsunternehmen
der Bayernwerk-Gruppe melden.
Aufbau, Betrieb, Wartung, Meßwerterfassung und Dokumentation
der Anlagen sollen die Kommunen eigenverantwortlich durchführen.
Bei fehlenden eigenen Möglichkeiten bietet das zuständige
Stromversorgungsunternehmen der Bayernwerk-Gruppe jedoch Unterstützung
an, um den Erfolg des Programms sicherzustellen.
13.3 Förderungen
für Solarthermische Anlagen
Förderungen des Bundes: [12]
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| Förderung:
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Antragstelle:
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Neubau: EFH ab 3m2 Kollektorfläche 1.500.- DM
Zuschuß
Neubau: Sonst 250.- DM/m2 Kollektorfläche bis
20 m2 gesamt Kollektorfläche; darüber 125.- DM/m2
Erweiterung: 150.- DM/m2 zusätzlicher Kollektorfläche
Maximal 50.000 .- DM für Einzelanlage.
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Bundesamt für Wirtschaft (BAW)
Frankfurter Straße 29-31 65760 Eschborn Tel.: 06196-404-0
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Förderungen der Länder:
Länder schauen Sie bitte in der Internetseite der UNI Münster
nach: http://www.iwr.de
Berlin:
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| Förderung:
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Antragstelle:
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Solarwärme: 60%, max. 25.000 DM pro Wohneinheit
für Solarwärme Anlagen
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Investitionsbank Berlin Reichstagsufer 10 10117 Berlin
Tel.: 030/2281-4161
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Brandenburg:
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| Förderung:
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Antragstelle:
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Solarwärme: max. 30%
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Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie Ref.
43
Heinrich-Mann-Allee 107 14460 Potsdam
Tel.: 0331/866-1705
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Rheinland-Pfalz: [13]
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| Förderung: |
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Antragstelle:
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Bis 10 m2 Kollektorfläche pauschal
2.500.- DM
Für jeden weiteren zusätzlichen
m² 250.- DM/m2
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Ministerium für Wirtschaft Referat 8043
Postfach 3269 55022 Mainz
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Saarland::
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| Förderung: |
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50% Förderung der Zuwendungsfähigen Kosten
Höchstbetrag 3000.- DM je Einzelanlage
In MFH 40%, max. 10.000.- DM
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Sachsen:
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| Förderung: |
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Antragstelle:
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Flachkollektoren: 300 .- DM/m2 Kollektorfläche
bis 20 m2 und 150.- DM/m2 darüber hinaus.
Vakuum-Röhrenkollektoren: 450 .- DM/m2 Kollektorfläche
bis 10 m2 und 225 .- DM/m2 darüber hinaus.
Maximal 50.000.- DM pro Einzelanlage.
Voraussetzung Energiegewinn 350.- KWh/m2 und Jahr.
|
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Forschungszentrum Rossendorf e.V. Projektträger „Energie und
Umwelt“
Postfach 510119 01314 Dresden
Tel.: 0351-26034-71
Fax: 0351-26034-86
|
Thüringen: [14]
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| Förderung: |
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Antragstelle:
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400.- DM/m2 Kollektorfläche bei Anlagen bis 10
m2 Kollektorfläche.
300.- DM/m2 Kollektorfläche bei Anlagen über
10 m2 Kollektorfläche.
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Thüringer Aufbaubank, Energie und Technologieförderung Postfach
129 99003 Erfurt oder Antragsformulare an der Internetadresse
(siehe unten)
herunterladen.
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Förderungen der Städte, Kommunen,
EVU:
Gemeinde Unterhaching:
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| Förderung: |
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Antragstelle:
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Ein- und Zweifamilienhaus DM 3000.-
Mehrfamilienhaus DM 2000.- je Wohneinheit
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Rathausplatz 7 82008 Unterhaching Ansprechpartner: Frau Kittl
Tel.: 089-6 65 51-216
Fax: 089-66 55 11 66
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Gemeinde Freising:
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| Förderung: |
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Antragstelle:
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10% der Kosten
max. 1500.- DM je Einzelanlage
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Stadt Freising, Umweltamt Obere Hauptstr. 2 85354 Freising
Tel.: 08161-54-215
Fax: 08161-7686 Herr Sieber
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Verbandsgemeinde Trier-Land:
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| Förderung: |
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Antragstelle:
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30% der Förderfähigen Kosten
Mindestens 1000.- DM
Maximal 3000.- DM
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Verbandgemeindeverwaltung Trier-Land, Bauabteilung Gartenfeldstr.
12 54295 Trier
Nähere Informationen:
Umweltberatung Stadt Trier:
Tel.: 0651-718-4444 oder Geschäftsstelle Solarverein Trier
e.V. c/o ECOSCOP GmbH
Tel.: 0651-69796
|
Regensburg:
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| Förderung: |
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Antragstelle:
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max. 20% der förderfähigen Kosten
max. 120.- DM/m2 Wohnfläche
Kumulierungsverbot
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Amt für Städtebauförderung
Postfach 110643
Minoritenweg 8-10
93019 Regensburg
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Stadt Dachau:
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| Förderung: |
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Antragstelle:
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25% der Förderfähigen Kosten
Maximal 6000.- DM
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Konrad-Adenauer-Str. 2-6 85221 Dachau Tel.: 08131-75-102 (Herr
Engel)
Fax: 08131-75-299
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Dortmunder Verbundunternehmen:
[15]
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| Förderung: |
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Antragstelle:
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Zuschuß von 2000.- DM
Förderprogramm auf fünf Jahre begrenzt
Sonnenenergiefonds siehe PV-Förderung
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VEW Energie AG
und
Reginalversorger Energie-AG-Mittel-
deutschland (EAM) Kassel
Tel: 0130-18 58 80
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Stadtwerke München:
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| Förderung: |
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Antragstelle:
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EFH: 2500.- DM
alle anderen: 500.- DM/m² Absorberfläche
max. 20 000.- DM je Antragsteller
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SWM Beratungszentrum Kapellenweg 4-6 80287 München
Tel.: 089-23 61-44 44 |
13.4 Förderungen
für Biomassen - Anlagen
Förderungen des Bundes:
Bundesamt für Wirtschaft (BAW)
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| Förderung: |
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Antragstelle:
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Verfeuerung von Biomasse: 250.- DM je KW, maximal 200.000.-
DM je Einzelanlage.
Biogasanlagen: 200.- DM je m3 Faulraum, maximal 200.000.-
DM je Einzelanlage.
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Bundesamt für Wirtschaft (BAW) Frankfurter Straße 29-31 65760
Eschborn
Tel.: 06196-404-0
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Förderungen der Länder:
Fehlende Länder schauen Sie bitte
auf der Internetseite http://www.iwr.de nach.
Forschungszentrum Rossendorf e.V.:
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| Förderung: |
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Antragstelle:
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Zuschuß 150.- DM je KW.
Maximal 100.000.- DM je Anlage.
Keine Kombination von Öl oder Gas.
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Projektträger „Energie und Umwelt“ Postfach 510119 01314 Dresden
Tel.: 0351-26034-71
Fax: 0351-26034-86 |
Thüringen: [16]
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| Förderung: |
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Antragstelle:
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200.- DM je KW therm. Leistung, Anlagen 15 bis 50 KW.
150.- DM je KW therm. Leistung, Anlagen über 50
KW.
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Thüringer Aufbaubank, Energie und
Technologieförderung
Postfach 129
99003 Erfurt
oder Antragsformulare an der
Internetadresse (siehe unten) herunterladen.
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Förderungen der Städte, Kommunen, EVU:
Gemeinde Freising:
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| Förderung: |
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Antragstelle:
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Biogasanlagen:
- 10% der Kosten
- Max. 10.000.- DM
- jährlich nur eine Anlage
Pflanzenöl-Anlagen:
- 10% der Kosten
- Max. 200.- DM ja Anlage
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Projektträger „Energie und Umwelt“ Postfach 510119 01314 Dresden
Tel.: 0351-26034-71
Fax: 0351-26034-86 |
Stadtwerke Schwäbisch-Hall:
[17]
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| Förderung: |
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2.- DM/kWh
Laufzeit 20 Jahre
Fördervolumen/a 290.000.- DM
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Dortmunder Verbundunternehmen:
[18]
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| Förderung: |
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Antragstelle:
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Zuschüsse für Biogas oder Biomasse von jeweils
bis zu 20 000.- DM für Kunden der EAM.
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VEW Energie AG
und
Reginalversorger Energie-AG-Mittel-
deutschland (EAM) Kassel
Tel: 0130-18 58 80
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13.5 Sonstige
Förderungen für regenerative Energien, Modernisierung
Förderungen des Bundes:
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| Förderung: |
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Antragstelle:
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Wärmepumpenförderung: Zuschuß 300.-
DM je KW
Maximal 20.000.- DM pro Einzelanlage
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Bundesamt für Wirtschaft (BAW) Frankfurter Straße 29-31 65760
Eschborn
Tel.: 06196-404-0
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| Förderung:
[19] |
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Antragstelle:
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Verbilligte Kredite (max. 3 Jahre tilgungsfrei, dann stand Februar 1996 5,26% pro Jahr die ersten 10 Jahre, danach Kapitalmarktzinsen, bei 100% Auszahlung) für Verbesserung des Wärmeschutzes der Gebäudeaußenhülle.
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Eigene Hausbank,
bzw. Kreditanstalt für Wiederaufbau
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Bundesministerium für Wirtschaft
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| Förderung: |
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Antragstelle:
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verbilligte Kredite von 5,00 bis 6,5% pro Jahr
Laufzeit von 10 - 20 Jahre
100% Auszahlung am Anfang
Restriktionen beachten!
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Villemomblerstr. 76 53107 Bonn
Tel.: (0228) 61 51
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Förderungen der Länder:
Fehlende Länder schauen Sie bitte auf
der Internetseite http://www.iwr.de nach.
Sachsen:
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| Förderung: |
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Antragstelle:
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Solaranlage, Wärmepumpe, Wärmerückgewinnung
jährlich max. 500.- DM (2% der förderfähigen
Investitionssumme) auf die Dauer von acht Jahren.
Wärmepumpen: 350.- DM je KW, maximal 25.000.-
DM je Anlage.
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zuständige Finanzamt, oder:
Forschungszentrum Rossendorf e.V. Projektträger „Energie und
Umwelt“ Postfach 510119 01314 Dresden
Tel.: 0351-26034-71
Fax: 0351-26034-86
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Thüringen: [20]
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| Förderung: |
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Antragstelle:
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Blockheizkraftwerke
Abwärmenutzung, Wärmerückgewinnung
Pilot- und Demonstrationsvorhaben
Sanierung und Fernwärmeversorgung
Wasserkraftanlagen
Schulungs- und Informationsveranstaltungen
Energieberatungstellen
Energiekonzepte
Energieberatung in Unternehmen und sonstigen Einrichtungen
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|
Thüringer Aufbaubank, Energie und
Technologieförderung
Postfach 129
99003 Erfurt
oder Antragsformulare an der
Internetadresse (siehe unten)
herunterladen.
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Förderungen der Städte, Kommunen,
EVU:
Gemeinde Unterhaching:
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| Förderung: |
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Antragstelle:
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Vorberatung
Wärmeschutz an Altbauten
Gasbrennwertkessel
Transparente Wärmedämmung, Sterling-Motoren
Umstellung auf Gasheizung
Regel- und steuertechnische Einrichtungen
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Rathausplatz 7 82008 Unterhaching Ansprechpartner: Frau Kittl
Tel.: 089-6 65 51-216
Fax: 089-66 55 11 66
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Stadt Dachau:
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| Förderung: |
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Antragstelle:
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25% der förderfähigen Kosten für Wärmepumpen.
Maximal 6000.- DM
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Konrad-Adenauer-Str. 2-6 85221 Dachau Tel.: 08131-75-102 (Herr
Engel)
Fax: 08131-75-299
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Stadtwerke Dachau:
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| Förderung: |
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250.- DM je installiertes kW elektrischer Leistung
für Wärmepumpen.
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Isar-Amperwerke:
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| Förderung: |
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Antragstelle:
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Zuschuß von 400.- DM je kW für Wärmepumpen
Maximal 3200.- DM je Anlage
Kumulation mit Staatl. Förderung möglich
Förderprogramm für Berghütten, für
PV-Anlagen, WKA, Kleinstwasserkraftanlagen, Motor-Generatoraggregate
nur mit Einsatz von Biotreibstoff. Gefördert werden max.
50% der förderfähigen Kosten, mindestens 25% zu
Lasten des Eigentümers, Kumulation möglich.
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Briennerstr.40 80294 München
Tel.: 089-5208-2546 Herr Pfeiffer
Fax: 089-542611-110
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Dortmunder Verbundunternehmen:
[21]
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| Förderung: |
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Antragstelle:
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kostenlose Überprüfung der vorhandenen Energieanlagen
Erarbeitung von energiesparenden Versorgungskonzepten
Preise fürs Sparen
Zuschüsse bzw. zinsgünstige Darlehen für
Gas - Brennwertkessel (max. 1500.- DM) , Wohnungslüftung
(max. 1000.- bis 6000.- DM)
Für Wärmepumpen 2000.- DM Zuschuß
Thermographie bis zu 400.- DM je Haus (in Kassel)
Niedrigenergie-Häuser mit SynergieHaus
Programm bis zu 12 000.- DM Förderung.
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VEW Energie AG
und
Reginalversorger Energie-AG-Mittel-
deutschland (EAM) Kassel
Tel: 0130-18 58 80
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Stadtwerke München:
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| Förderung: |
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Antragstelle:
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Niedrigenergie-Häuser (nur Neubauten): EFH, ZFH,
REH 7 000.- DM; alle anderen 2000.- DM/WO
Zuschlag für KW-Kopplung 15.000.- DM je Heizzentrale
Zuschlag Einsatz Brennwerttechnik: 40 - über 201
kW von 1500.- bis 6000.- DM
Wärmedämmung an Wohngebäuden (Altbauten)
Wärmeschutz Altbauten (Fenster, Außenwände)
Wärmedämmung Dächer (nur Altbauten))
Brennwerttechnik Altbauten von 2500.- bis 6000.- DM
KW-Kopplung: 100.- DM je installierter elektrischer
Leistung, max. 60 000.- DM, falls Biomasse verwendet wird
weitere 5000.- DM
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SWM Beratungszentrum Kapellenweg 4-6 80287 München
Tel.: 089-23 61-44 44
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Sonstige Fördermöglichkeiten,
Fördermodelle:
Niederlanden: [22]
In den Niederlanden wird gegen einen Aufpreis von 40% Privatkunden
die Möglichkeit geboten, grünen Strom zu beziehen,
einen Strom also, der zum Beispiel aus Windenergie gewonnen wird.
Angeschriebene Städte, Kommunen (Schwarze Liste):
Stadt Fürth: Einstellung der Förderungen für erneuerbare
Energien Seit 1995.
Gemeinde Eching: Keine Förderung.
Stadt Weilheim: Keine Förderung, aber Verleihung eines Umweltpreises
Stadt Starnberg: Keine Förderung.
Stadt Landsberg: Keine Förderung.
Stadt Miesbach: Keine Förderung.
Stadt Garmisch-Partenkirchen: Keine Förderung
13.6 Verhinderungspolitik der EVU:
EVU´s blockieren erneuerbare Energiequellen:
Anbei ein Interview mit Hiltrud Breyer mit der Zeitschrift
Natur:
Hiltrud Breyer von Bündnis 90/Die Grünen ist Mitglied
des Europäischen Parlaments. Sie hat aufgedeckt, wie die Kommission
Forschungsmittel umleitet.
natur: Bei der Verteilung von EU-Mitteln, die regenerative Energien
fördern sollen, haben Sie Manipulationen aufgedeckt. Wer versucht
da zu schummeln?
Breyer: Ministerrat und Europäisches Parlament haben beschlossen,
regenerative Energien in den Jahren 1994 bis 1998 mit 271 Millionen
ECU zu fördern. Dokumente aus dem Forschungsprogramm "Joule"
belegen aber, daß bei der Ausschreibung der sogenannte Konsensbericht
manipuliert wurde. Darin bewerten unabhängige Experten die
Anträge. Die für Forschungspolitik zuständige Kommission
DG XII hat insbesondere Projekte Photovoltaik und Windenergie abgewertet,
die von den Experten zuvor als förderungswürdig eingestuft
worden waren. Statt 62 Prozent der Mittel, wie vom Ministerrat beschlossen,
sollten nur noch 40 Prozent in erneuerbare Energie fließen.
Dadurch würde Wettbewerbsfähigkeit dieser Branche in Europa
aufs Spiel gesetzt.
natur: Wie rechtfertigte sich die Kommission?
Breyer: Sie gab bekannt, sie habe einige Projektvorschläge
"korrigiert", da sie bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt
hätten. Die unabhängigen Experten waren da aber anderer
Meinung. Ein nachträglich und ohne Absprache mit dem Ministerrat
eingeführter Genehmigungsschritt, den die Kommission als "rating
harmonization" bezeichnet, sollte die Manipulationen verschleiern.
natur: Sie verdächtigen Energieversorger aus Deutschland und
Frankreich, hinter der Aktion zu stecken?
Breyer: Die großen Energieversorger in der Bundesrepublik
und auch die EDF in Frankreich setzen auf Großkohlekraft-
und Atomkraftwerke und versuchen, den Marktdurchbruch alternativer
Energien zu verhindern. Dafür gibt es viele Indizien, wie die
Bekämpfung des Stromeinspeisegesetzes und den Druck, der jetzt
auf die Kommission ausgeübt wird, um Forschungsgelder nicht
entsprechend den Beschlüssen des Europäischen Parlaments
und des Ministerrates zu verwenden.
natur: Der Energieausschuß des Europäischen Parlaments
untersuchte die Vorwürfe. Mit welchem Ergebnis?
Breyer: Er machte deutlich, daß die Kommission den Konsensbericht
unabhängiger Experten verändert hat. Vehement kritisierte
der Ausschuß auch die "rating harmonization" und
wirft der Kommission mangelnde Transparenz vor. Er erwartet, daß
der Fehler korrigiert wird und tatsächlich 62 Prozent der "Joule"-Mittel
den erneuerbaren Energien zufließen. Das Parlament will solche
Attacken nicht widerspruchslos hinnehmen. Für die Zukunft brauchen
wir statt des Euratomvertrags endlich einen EU-Vertrag für
erneuerbare Energien.
Zu dem gleichem Thema der Spiegel:
Der Widerstand gegen den Einstieg in eine der vielversprechendsten
Zukunftstechnologien ist dabei keine deutsche Spezialität.
Auch in Brüssel strich die Europäische Kommission Forschungsgelder
für erneuerbare Energien zusammen, die von ihr selbst bestellte
Experten zuvor ohne Wenn und Aber befürwortet hatten.
Als sich die zuständigen Beamten der Generaldirektion Wissenschaft
weigerten, das Votum der Fachleute nachträglich zu manipulieren,
stufte der italienische Direktor für Energieforschung, Ezio
Andreta, eigenhändig die Förderungswürdigkeit der
Photovoltaik-Programme herab.
Anträge mit einem Volumen von rund 30 Millionen Ecu (60 Millionen
Mark) fielen Andretas Sondereinsatz zum Opfer. Und als eine Gruppe
von EU-Parlamentariern unter Führung der Abgeordneten Hiltrud
Breyer (Bündnis 90/Grüne) mit dem Skandal an die Öffentlichkeit
ging, reagierte Brüssel nur mit einer offiziellen Untersuchung
der Frage, wie die nachträglichen Antragsmanipulationen an
die Öffentlichkeit gelangen konnten.
Als undichte Stelle verdächtigt wird der deutsche Leiter des
zuständigen Referats "Erneuerbare Energien", Wolfgang
Palz. Palz wurde vorläufig versetzt, sein Vorgesetzter Andreta
blieb an seinem Platz.
Ende November trafen sich in Venedig Fachleute aus ganz Europa zu
einer Konferenz über erneuerbare Energien. Der Stuhl des Konferenzdirektors
blieb verwaist. Wolfgang Palz konnte nicht anreisen: Ihm war die
Dienstreisegenehmigung versagt geblieben.
DER SPIEGEL 51/1995 - Vervielfältigung nur mit Genehmigung
des SPIEGEL-Verlags
Streit über Machbares:
Die Fördervereinigung Eurosolar hat der Elektrizitätswirtschaft
Desinformation über die Möglichkeiten erneuerbarer Energien
vorgeworfen. Mit Wind, Biomasse oder Sonne könne die Hälfte
des derzeitigen Energiebedarfs gedeckt werden, sagte der Vorsitzende
der deutschen Eurosolar-Sektion, Harry Lehmann. Die Elektrizitätswirtschaft
hatte dagegen prognostiziert, daß regenerative Energien ihren
Anteil an der Stromversorgung von derzeit 4,7 lediglich auf sechs
Prozent im Jahr 2005 steigern könnten. [23]
Gerüchteküche:
Zur Zeit kursiert ein Gerücht im Internet, daß ein ehemaliger
Mitarbeiter der SCHLESWAG (EVU für Schleswig-Holstein ), nur
deshalb einen Windpark betreibt, um durch eine Klage der SCHLESWAG
gegen diesen Windpark und eine schlechte Verteidigung im Prozeß,
ein negatives Urteil für die WKA-Betreiber zu erlangen.
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[1] Quelle:
http://www.iwr.de [zurück]
[2] Quelle: http://www.iwr.de
[zurück]
[3] Quelle: http://www.wirtschaft-thueringen.de/energie/foerderung/windkraft_d.html
[zurück]
[4] Quelle: http://www.iwr.de
[zurück]
[5] Quelle: http://emsolar.ee.tu-berlin.de/institut
[zurück]
[6] Quelle: http://emsolar.ee.tu-berlin.de/institut
[zurück]
[7] Quelle: http://www.infos.de/EnergieWende/foerder.htm
[zurück]
[8] Quelle: http://www.imedia.de/Umwelt/kallweit/fordpv.htm
[zurück]
[9] Quelle: http://www.wirtschaft-thueringen.de/energie/foerderung/photovoltaik_d.html
[zurück]
[10] Quelle: Stromthemen 7/96 Seite
4 [zurück]
[11] Quelle: http://www. [zurück]
[12] Quelle: http://www.imedia.de/Umwelt/kallweit/fordst.htm
[zurück]
[13] Quelle: http://www.trier.th-rpl.de/Abt-TR/trier/solarverein/foerderp.html
[zurück]
[14] Quelle: http://www.wirtschaft-thueringen.de/energie/foerderung/solarthermik_d.html
[zurück]
[15] Quelle: Stromthemen 7/96 Seite
4[zurück]
[16] Quelle: http://www.wirtschaft-thueringen.de/energie/foerderung/biomasse_d.html
[zurück]
[17] Quelle: http://www.infos.de/EnergieWende/foerder.htm
[zurück]
[18] Quelle: Stromthemen 7/96 Seite
4 [zurück]
[19] Quelle: http://www.infos.de/EnergieWende/altbau.htm
[zurück]
[20] Quelle: http://www.wirtschaft-thueringen.de/energie/foerderung/
[zurück]
[21] Quelle: Stromthemen 7/96 Seite
4 [zurück]
[22] Quelle: Stromthemen 1/96 ,Artikel
Mehr Geld für grünen Strom. [zurück]
[23] Quelle: Erscheinungsdatum 25.08.1995
Süddeutsche Zeitung vom 25.08.1995 SEITE 24
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